61.2.2.Nr.12
§ 175 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 ASVG
1. Arbeitsunfälle sind gemäß § 175 Abs. 2 Z 1 ASVG auch Unfälle, die sich auf einem mit der Beschäftigung zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte ereignen.
61.2.2.Nr.12
§ 175 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 ASVG
1. Arbeitsunfälle sind gemäß § 175 Abs. 2 Z 1 ASVG auch Unfälle, die sich auf einem mit der Beschäftigung zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte ereignen.
