61.2.2.Nr.10
§ 175 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 ASVG
1. Arbeitsunfälle sind auch Unfälle, die sich auf einem mit der Beschäftigung zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte ereignen.
61.2.2.Nr.10
§ 175 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 ASVG
1. Arbeitsunfälle sind auch Unfälle, die sich auf einem mit der Beschäftigung zusammenhängenden Weg zur oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte ereignen.
