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Harnlassen am Nachhauseweg als privatwirtschaftliches Verhalten - OGH 11.11.2016, 10 ObS 133/16f

51. LfgJuni 2017

61.2.2.Nr.7

§ 90 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 B-KUVG
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG

1. Als Dienstunfälle gelten auch Unfälle, die sich auf einem mit dem Dienstverhältnis zusammenhängenden Weg zur oder von der Dienststätte ereignen.

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