61.2.2.Nr.5
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG
1. Der Versicherungsschutz scheidet nicht schon bei einem im privatwirtschaftlichen Interesse beabsichtigten Umweg (Aufsuchen der Bankfiliale) aus, wenn sich der Unfall noch auf dem bei PKW-Nutzung regelmäßig genommenen Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung und somit noch nicht in einer Phase des Weges ereignet, der ausschließlich dem persönlichen, eigenwirtschaftlichen Interesse dient.

