61.2.2.Nr.2
§ 175 Abs. 2 Z 1 erster HS ASVG
1. Grund des Schutzes von Wegunfällen ist, dass es der Versicherte nicht vermeiden kann, sich den Wegegefahren auszusetzen, will er seiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
61.2.2.Nr.2
§ 175 Abs. 2 Z 1 erster HS ASVG
1. Grund des Schutzes von Wegunfällen ist, dass es der Versicherte nicht vermeiden kann, sich den Wegegefahren auszusetzen, will er seiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
