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Kriterien für Unfallversicherungsschutz - OGH 20.3.2001, 10 ObS 46/01i

5. LfgFebruar 2002

61.2.2.Nr.1

§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG

1. Grundsätzlich ist nur der direkte Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder zwischen einem sonstigen Ausgangs- und Zielpunkt eines Arbeitsweges versichert.

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