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Überdachter (Eingangs-)Bereich vor Eingangstür - OGH 29.9.2009, 10 ObS 72/09z

29. LfgFebruar 2010

61.2.1.Nr.5

§ 173 ASVG
§ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG

1. Der durch die Unfallversicherung geschützte Arbeitsweg beginnt und endet aus Gründen der Rechtssicherheit immer mit dem Durchschreiten der Außentür eines Wohnhauses, gegebenenfalls auch einer Garagentür.

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