61.2.1.Nr.4
§ 175 Abs. 1 und 2 Z 7 ASVG
1. Befinden sich in einem mehrgeschoßigen gemischt genutzten Haus im vierten Geschoß der betriebliche Büroraum und ein Schlafzimmer, während im dritten Geschoß u.a. WC und Kinderzimmer situiert sind, beginnt der Versicherungsschutz bei Wegen vom WC zum Büro räumlich schon auf den beiden unteren Stufen der Treppe vom dritten in das vierte Geschoß.

