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Mehrparteienhäuser: Unfall im Stiegenhaus? - OGH 29.01.2013, 10 ObS 176/12y

39. LfgJuni 2013

61.2.1.Nr.6

§ 175 Abs. 2 Z 1 erster Halbsatz ASVG
§ 90 Abs. 2 Z 1 B-KUVG

1. Die stRsp des OGH zieht die Grenze, an welcher der versicherte Weg zur Arbeit beginnt oder von der Arbeit endet, mit der Außenfront des Wohnhauses, also in der Regel an dem ins Freie führenden Haustor (Haustür) oder Garagentor.

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