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Schürfwunde bei Stemmarbeiten bloße Gelegenheitsursache bei angeborenem zusätzlichem Risikofaktor? - OGH 17.11.2015, 10 ObS 127/15x

48. LfgJuni 2016

61.1.4.Nr.12

§ 175 Abs. 1 ASVG

1. Feststellungen zum Zuziehen einer Schürfwunde und die kausalen weiteren Gesundheitsbeeinträchtigungen unter Berufung auf ein Sachverständigengutachten, ohne dass der Anscheinsbeweis bemüht werden musste, sind vor dem OGH nicht mehr bekämpfbar.

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