61.1.4.Nr.12
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Feststellungen zum Zuziehen einer Schürfwunde und die kausalen weiteren Gesundheitsbeeinträchtigungen unter Berufung auf ein Sachverständigengutachten, ohne dass der Anscheinsbeweis bemüht werden musste, sind vor dem OGH nicht mehr bekämpfbar.

