61.1.4.Nr.13
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Der vom Unfallschutz umfasste Personenschaden muss durch das versicherte Ereignis verursacht worden sein.
61.1.4.Nr.13
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Der vom Unfallschutz umfasste Personenschaden muss durch das versicherte Ereignis verursacht worden sein.
