61.1.4.Nr.9
§ 175 Abs. 1 und 6 ASVG
1. Wer sich ohne jeden inneren Zusammenhang mit seiner geschützten Tätigkeit einer leicht erkennbaren Gefahr aussetzt, kann nicht mit Leistungen der Versicherungsgemeinschaft rechnen.
61.1.4.Nr.9
§ 175 Abs. 1 und 6 ASVG
1. Wer sich ohne jeden inneren Zusammenhang mit seiner geschützten Tätigkeit einer leicht erkennbaren Gefahr aussetzt, kann nicht mit Leistungen der Versicherungsgemeinschaft rechnen.
