61.1.4.Nr.4
§ 8 Ab. 1 Z 3 lit. a ASVG
§ 175 Abs. 1 ASVG
§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG
1. Der Unfallschutz der teilversicherten selbständig Erwerbstätigen erstreckt sich auf Tätigkeiten, die in innerem Zusammenhang mit dem Gewerbebetrieb stehen, der die Grundlage der Kammermitgliedschaft bildet.

