61.1.4.Nr.5
§ 94 Z 7 GewO
§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG
§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. a 2. Fall ASVG
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Seit dem ASRÄG 1997 sind die „alten Selbständigen“ eine allein durch das formale Element der Kammermitgliedschaft fassbare Gruppe, während Grundlage der Sozialversicherungspflicht der „neuen Selbständigen“ die steuerliche Erfassung des Einkommens ist, ohne dass es auf berufsrechtliche Aspekte ankommt.

