61.1.3.Nr.6
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Besucht ein EDV-Berater dienstlich ein von einem Softwarelieferanten organisiertes dreitägiges Seminar („Partnertagung“) in Deutschland, begründet die Teilnahme an in diesem Rahmen angebotenen, nicht verpflichtenden Vorabend-Freizeitaktivitäten - konkret am Programmpunkt „Cup“ im Taxibob - auch bei Anwesenheit seines Vorgesetzten keinen Versicherungsschutz für Unfälle beim Bob(mit)fahren.

