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Seminar-„Partnertagung“ mit angebotener Freizeitaktivität Unfall bei „Taxi-Bobfahrt„? - OGH 22.2.2016, 10 ObS 151/15a

48. LfgJuni 2016

61.1.3.Nr.6

§ 175 Abs. 1 ASVG

1. Besucht ein EDV-Berater dienstlich ein von einem Softwarelieferanten organisiertes dreitägiges Seminar („Partnertagung“) in Deutschland, begründet die Teilnahme an in diesem Rahmen angebotenen, nicht verpflichtenden Vorabend-Freizeitaktivitäten - konkret am Programmpunkt „Cup“ im Taxibob - auch bei Anwesenheit seines Vorgesetzten keinen Versicherungsschutz für Unfälle beim Bob(mit)fahren.

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