61.1.3.Nr.5
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Sportliche Betätigungen unterliegen dem Schutz, wenn sie als betriebssportliche Veranstaltung zu werten sind.
61.1.3.Nr.5
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Sportliche Betätigungen unterliegen dem Schutz, wenn sie als betriebssportliche Veranstaltung zu werten sind.
