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Duschwannen-Unfall? - OGH 21.7.2011, 10 ObS 63/11d

37. LfgOktober 2012

61.1.2.Nr.5

§ 175 Abs. 1 ASVG
§ 90 Abs. 1 B-KUVG

1. Auch während Dienstreisen ist zwischen Betätigungen, die mit der versicherten Tätigkeit rechtlich wesentlich zusammenhängen, und solchen Verrichtungen zu unterscheiden, die der privaten Sphäre des Dienstreisenden angehören.

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