61.1.2.Nr.4
§ 175 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 und 3 ASVG
1. Ein Versicherter, der im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes private Tätigkeiten verrichtet, unterliegt in dieser Zeit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
61.1.2.Nr.4
§ 175 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 und 3 ASVG
1. Ein Versicherter, der im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes private Tätigkeiten verrichtet, unterliegt in dieser Zeit nicht dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
