61.1.2.Nr.3
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Dienstreisen sind durch die versicherte Tätigkeit bedingte Reisen mit Ziel außerhalb des gewöhnlichen Tätigkeitsorts.
61.1.2.Nr.3
§ 175 Abs. 1 ASVG
1. Dienstreisen sind durch die versicherte Tätigkeit bedingte Reisen mit Ziel außerhalb des gewöhnlichen Tätigkeitsorts.
