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Treppe zu vorwiegend betrieblich genutztem Arbeitsraum in Wohnung - OGH 13.11.2001, 10 ObS 359/01v

5. LfgFebruar 2002

61.1.1.Nr.1

§ 175 Abs. 1 ASVG
‚ 175 Abs. 2 Z 1 ASVG

1. Dienen Teile eines Gebäudes sowohl privaten als auch betrieblichen Zwecken, sind die gemischt genutzten Räume (nur) dann den Betriebsräumlichkeiten zuzuzählen, wenn sie im wesentlichen Umfang auch für betriebliche Zwecke benutzt werden.

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