60.6.1.Nr.4
§ 27 Abs. 4, 5 Z 3, 8 AlVG
1. Für den Anspruch auf Altersteilzeitgeld während der Freizeitphase kommt es nicht darauf an, dass gegenüber dem AMS ein bestimmter Arbeitnehmer explizit als „Ersatzkraft“ bezeichnet wird.
60.6.1.Nr.4
§ 27 Abs. 4, 5 Z 3, 8 AlVG
1. Für den Anspruch auf Altersteilzeitgeld während der Freizeitphase kommt es nicht darauf an, dass gegenüber dem AMS ein bestimmter Arbeitnehmer explizit als „Ersatzkraft“ bezeichnet wird.
