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Geringfügiges Entgelt ist unschädlich Bei vollversichertem Entgelt fällt Bezugsvoraussetzung weg - VwGH 6.9.2023, Ra 2022/08/0010

71. LfgFebruar 2024

60.5.2.Nr.2

§ 24 Abs. 1, Abs. 2 AlVG
§ 26 Abs. 7 AlVG
§ 46 Abs. 5 AlVG
§ 11 Abs. 1 AVRAG
§ 12 AVRAG

1. Kern der Bildungskarenz-Vereinbarung ist die Karenzierung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrages, somit der Arbeitspflicht und der Entgeltpflicht.

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