60.6.1.Nr.1
§ 27 Abs. 2 Z 3 lit. a AlVG idF SRÄG 2000
§ 45 ASVG
1. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Altersteilzeitgeld gemäß § 27 Abs. 2 Z. 3 lit. a AlVG sind nur erfüllt, wenn der Lohnausgleich in der gesetzlichen Mindesthöhe nicht nur vereinbart, sondern auch geleistet wird.

