60.5.2.Nr.1
§ 11 Abs. 1 AVRAG
§ 12 Abs. 3 lit. i AlVG
§ 26 Abs. 1 und 3 AlVG
1. Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz gebührt auch bei geringfügiger Beschäftigung zum selben Arbeitgeber.
60.5.2.Nr.1
§ 11 Abs. 1 AVRAG
§ 12 Abs. 3 lit. i AlVG
§ 26 Abs. 1 und 3 AlVG
1. Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz gebührt auch bei geringfügiger Beschäftigung zum selben Arbeitgeber.
