59.3.2.Nr.6
§ 3a Abs. 1 IESG
§ 11 Abs. 3 Angestellten-KollV Bäckereigewerbe
1. Beim Urlaubszuschuss nach diesem KV handelt es sich um eine Sonderzahlung, die einen laufenden Entgeltbestandteil des jeweiligen Kalenderjahres bildet („13. und 14. Gehalt“).

