59.3.2.Nr.5
§ 3a Abs. 1 IESG
XVII. Z 5, 6 Arbeiter-KollV Metallgewerbe
1. Der Urlaubszuschuss ist eine Sonderzahlung, also ein aperiodischer Entgeltbestandteil, der ähnlich dem laufenden Entgelt durch Zeitablauf erworben wird und völlig unabhängig davon zusteht, ob der Arbeitnehmer Urlaub verbraucht hat.

