59.1.2.Nr.4
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 1151 Abs. 1 ABGB
§ 1165 ABGB
§ 1 Abs. 1 IESG
1. Die durch Abschluss eines Scheinwerkvertrags bewirkte Nichtabfuhr der Arbeitgeberbeiträge nach dem IESG bewirkt einen Leistungsausschluss, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers einem Fremdvergleich mit redlichen Arbeitnehmern nicht standhält.

