59.1.2.Nr.5
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 1 Abs. 1 IESG
1. Allein die zeitliche Komponente des „Stehenlassens“ von Entgeltansprüchen lässt nicht darauf schließen, dass der Arbeitnehmer missbräuchlich das Finanzierungsrisiko auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds überwälzen wolle.

