59.1.2.Nr.3
§ 1 Abs. 1 und 2 IESG
1. Auch beim Arbeitsverhältnis entfällt die Entgeltsicherung, wenn es sich als atypisches, nicht (mehr) auf die Erzielung von Entgelt für die Bestreitung des Lebensunterhalts gerichtetes Dienstverhältnis erweist.
59.1.2.Nr.3
§ 1 Abs. 1 und 2 IESG
1. Auch beim Arbeitsverhältnis entfällt die Entgeltsicherung, wenn es sich als atypisches, nicht (mehr) auf die Erzielung von Entgelt für die Bestreitung des Lebensunterhalts gerichtetes Dienstverhältnis erweist.
