59.1.1.Nr.6
§ 1 Abs. 1 IESG
§ 3 Abs. 1 ASVG
§ Abs. 2 lit. a bis d ASVG InsolvenzRL 2008/94/EG
Art. 3 Abs. 1 und 2 EUInsVO
§ 12 UGB
1. Arbeitnehmer haben nach § 1 Abs. 1 IESG Anspruch auf Insolvenz- Entgelt, wenn ihr Beschäftigungsort nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 2 lit. a bis d ASVG im Inland gelegen ist und über das Vermögen des Arbeitgebers im Inland ein Verfahren nach der Insolvenzordnung eröffnet wird.

