59.1.1.Nr.5
§ 1 Abs. 1 IESG
§ 3 Abs. 1 ASVG
§ 3 Abs. 2 lit. a bis d ASVG
§ 3 Abs. 4 ASVG
Art. 9 Abs. 1 InsolvenzRL 2008/94/EG
Art. 12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 833/2004
Art. 19 Abs. 2 VO (EG) Nr. 987/2009
1. Art 9 Abs. 1 Insolvenz-RL 2008/94/EG ist dahin auszulegen, dass der zahlungsunfähige Arbeitgeber nicht bereits dann iS dieser Bestimmung im Hoheitsgebiet mindestens zweier Mitgliedstaaten tätig ist, wenn nach dem Arbeitsvertrag des betreffenden Arbeitnehmers dessen Arbeitsschwerpunkt und gewöhnlicher Arbeitsort im Sitzmitgliedstaat des Arbeitgebers liegen, der Arbeitnehmer aber seine Aufgaben zu einem ebenso großen Teil seiner Arbeitszeit aus der Ferne von einem anderen Mitgliedstaat aus verrichtet, in dem sich sein Hauptwohnsitz befindet.

