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Sittenwidriges Entgelt-Stehenlassen Objektiver Fremdvergleich - OGH 27.9.2022, 8 ObS 4/22d

68. LfgFebruar 2023

59.1.1.Nr.4

§ 1 Abs. 2 IESG
§ 879 ABGB

1. Versichertes Risiko ist im Kernbereich des IESG die Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlusts der Entgeltansprüche, auf die Arbeitnehmer typischerweise zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts sowie des Lebensunterhalts ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen angewiesen sind.

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