59.1.1.Nr.4
§ 1 Abs. 2 IESG
§ 879 ABGB
1. Versichertes Risiko ist im Kernbereich des IESG die Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlusts der Entgeltansprüche, auf die Arbeitnehmer typischerweise zur Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts sowie des Lebensunterhalts ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen angewiesen sind.

