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Freie Dienstnehmer - Gewerberechtlicher Geschäftsführer? - OGH 13.09.2012, 8 ObS 8/12b

38. LfgFebruar 2013

59.1.1.Nr.3

§ 39 Abs. 2 Z 2, Abs. 3 GewO
§ 367 Z 5 und 7 GewO
§ 1 Abs. 1 IESG

1. Durch Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die IESG-Sicherung sind auch gewerberechtliche Geschäftsführer anspruchsberechtigt, sofern sie dauerhafte Dienstleistungen erbringen.

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