58.3.1.Nr.18
§ 2 Abs. 1 Z 3 und 4, Abs. 3, 3a, 4 FamZeitbG
1. Auch wenn es während des Spitalsaufenthalts des Kindes und der Mutter an einem gemeinsamen Haushalt fehlt, kann die Ausnahme des § 2 Abs. 3a FamZeitbG dennoch zu einem Anspruch auf den Familienzeitbonus führen.

