58.3.1.Nr.16
§ 2 Abs. 1 Z. 5 FamZeitbG
§ 24 Abs. 1 Z. 2 2. Halbsatz iVm Abs. 2 KBGG
§ 6 Abs. 1 AlVG
§ 26a AlVG
§ 11a AVRAG
1. Negative Anspruchsvoraussetzung des Kinderbetreuungsgeldes ist, dass der anspruchstellende Elternteil in den letzten 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt des Kindes „keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat“, wobei Unterbrechungen von insgesamt nicht mehr als 14 Kalendertagen nicht schaden.

