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Gemeinsamer Haushalt, Krankenhausaufenthalt unter 24 Stunden ambulante Geburt? - OGH 28.7.2020, 10 ObS 69/20z

62. LfgFebruar 2021

58.3.1.Nr.15

§ 2 Abs. 1 Z. 3, Z. 4, Abs. 3, Abs. 4 FamZeitbG

1. Eine „dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft“ liegt (erst) dann vor, wenn eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft tatsächlich aufgenommen wird und dies in der Absicht geschieht, sie auf Dauer zu führen.

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