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Tatsächliche Ausübung sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit - bezahlter Sonderurlaub? - OGH 13.10.2020, 10 ObS 99/20m

62. LfgFebruar 2021

58.3.1.Nr.14

§ 2 Abs. 1 Z 5 FamZeitbG
§ 47 Abs. 1 oö L-VBG

1. Der Begriff „tatsächlich“ kann mehrere Bedeutungen haben, weshalb ein unbestimmter und damit auslegungsbedürftiger Gesetzesbegriff vorliegt.

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