58.3.1.Nr.13
§ 3 Abs. 3 FamZeitbG
Art. 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 EuFrÜb
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Für die Bezugsdauer des Familienzeitbonus wird der Tag der Geburt mitgerechnet.
58.3.1.Nr.13
§ 3 Abs. 3 FamZeitbG
Art. 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 EuFrÜb
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Für die Bezugsdauer des Familienzeitbonus wird der Tag der Geburt mitgerechnet.
