58.3.1.Nr.12
§ 2 Abs. 1 Z. 4, Abs. 3, Abs. 3a und 4 FamZeitbG
1. Während des Krankenhausaufenthalts von Mutter und Kind nach der Geburt liegt kein gemeinsamer Haushalt vor, weil in dieser Zeit die Pflege und Betreuung des Kindes durch Leistungen der Krankenanstalt abgedeckt wird.

