58.2.3.Nr.5
§ 8 Abs. 1 Z 1 KBGG
§ 24 Abs. 1 Z. 3 KBGG
§ 67 Abs. 1 EStG 1988
1. Aufgrund der unterschiedlichen Ziele der Sozial(versicherungs)gesetze und der Steuergesetze können zwischen dem Einkommen iSd EStG 1988 und dem Erwerbseinkommen iSd Sozialversicherungsgesetze erhebliche Unterschiede bestehen, sodass die Versicherungsträger und die Gerichte bei der Ermittlung des Einkommens zu anderen Ergebnissen als die Steuerbehörden kommen können.

