58.2.3.Nr.3
§ 12 KBGG idF BGBl I 2007/76
§ 31 Abs 2 KBGG
§ 87 Abs. 4 ASGG
1. Wird die Freigrenze (§ 12 KBGG) überschritten und der zu Unrecht erhaltene Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld zurückgefordert, hat der Rückersatzpflichtige im Prozess gegen den Bescheid formell als Kläger aufzutreten und ein negatives Feststellungsbegehren zu stellen, dass die Rückersatzpflicht nicht zu Recht bestehe.

