58.2.3.Nr.2
§ 8 Abs. 1 Z 1 Satz 4 KBGG
§ 31 Abs. 1 und 2 KBGG
§ 50 Abs. 6 KBGG
1. Wirkte sich die Neuregelung des § 8 Abs. 1 Z 1 Satz 4 KBGG, die an sich eine weitere Erleichterung der Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes intendierte, für eine Arbeitnehmerin beim Kinderbetreuungsgeld infolge Wegfalls eines überwiegenden Rumpfmonats aus dem Anspruchszeitraum nachteilig aus, weil sie im August 2010 aus ihrer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit keine Einkünfte erzielt hat und dadurch die später erzielten Einkünfte auf einen um einen Monat verringerten Anspruchszeitraum hochzurechnen waren, ist die allein aus diesem Grund erfolgende Rückforderung unzulässig.

