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Ratenzahlungen? - Amtswegige Ratenzahlungsprüfung - OGH 21.4.2009, 10 ObS 46/09a

28. LfgOktober 2009

58.2.3.Nr.1

§ 8 KBGG
§ 12 Abs. 1 KBGG
§ 31 Abs. 2 und 5 KBGG
§ 89 Abs. 4 ASGG

1. In Rückforderungsfällen hat das Klagebegehren auf Feststellung zu lauten, dass die Pflicht zum Rückersatz für die strittige Zeit nicht besteht (negative Feststellungsklage).

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