58.2.2.Nr.1
§ 8 KBGG
§ 9 Abs. 3 KBGG
§ 12 Abs. 1 KBGG
§ 15 Abs. 3 KBGG
§ 2 Abs. 6 KGG
1. Die Freigrenze für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und auf Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ist mit einem Jahresbetrag festgelegt.
58.2.2.Nr.1
§ 8 KBGG
§ 9 Abs. 3 KBGG
§ 12 Abs. 1 KBGG
§ 15 Abs. 3 KBGG
§ 2 Abs. 6 KGG
1. Die Freigrenze für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und auf Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld ist mit einem Jahresbetrag festgelegt.
