58.2.1.Nr.9
§ 2 Abs. 1 Z 3 KBGG
§ 8 Abs. 1 Z 1 KBGG
§ 2 Abs. 2, 3 und 4 Z 2 EStG
§ 19 EStG
§ 25 EStG
§ 26 Z 4 EStG
§ 67 EStG
1. Zuschüsse des Arbeitgebers zu den für die Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstätte und zurück auflaufenden Kosten erfüllen auch in Form einer Einmalzahlung die in § 67 EStG 1988 und in der Judikatur des VwGH für steuerlich „sonstige Bezüge“ genannten Kriterien nicht.

