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Auflösung von Rückstellungen für SV-Beiträge? - OGH 1.2.2011, 10 ObS 177/10t

33. LfgJuni 2011

58.2.1.Nr.8

§ 8 Abs. 1 Z 2 Satz 2 KBGG
§ 4 Abs. 1, 3 und 4 Z 1 lit.a EStG
§ 9 EStG

1. Vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge sind im Vorschreibejahr auch dann hinzuzurechnen, wenn dafür in früheren Jahren Rückstellungen gebildet und diese im Vorschreibejahr aufgelöst wurden.

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