58.2.1.Nr.2
§ 8 Abs. 1 Z 2 KBGG
§ 31 Abs. 2 KBGG
1. Bei Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind statt der für Unselbständigeneinkünfte vorgesehenen pauschalen Erhöhung die Einkünfte aus Betätigungen, die Grundlage für Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung sind, um die darauf entfallenden vorgeschriebenen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu erhöhen.

