58.2.1.Nr.3
§ 8 Abs. 1 Z 2 KBGG
1. Bei sozialversicherungspflichtigen Einkünften aus selbständiger Arbeit sind die dem Kalenderjahr des Kinderbetreuungsgeldbezugszeitraums zugrunde liegenden Einkünfte um die darauf bezogenen Sozialversicherungsbeiträge (und nicht um die in diesem Jahr aufgrund des Einkommensteuerbescheids für das drittvorangegangene Jahr vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge) zu erhöhen.

