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Frist für Änderungsantrag - OGH 1.9.2020, 10 ObS 90/20p

62. LfgFebruar 2021

58.1.2.Nr.41

§ 5a Abs. 2 KBGG
§ 25a KBGG
§ 32 AVG
§ 33 AVG
§ 903 Satz 3 ABGB
§ 19 Abs. 2, 20, 40 AngG

1. Bei der Frist des § 5a Abs. 2 KBGG handelt es sich um eine sogenannte „rückgerechnete“ Frist.

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