58.1.2.Nr.22
§ 3 Abs. 5 KBGG
§ 5 Abs. 4 KBGG
§ 31 Abs. 2 KBGG
§ 50 Abs. 15 KBGG
1. Besteht nach weniger als zweimonatigem Bezug vorübergehend für 13 Tage mangels gemeinsamer Hauptwohnsitzmeldung kein Anspruch der Mutter auf Kinderbetreuungsgeld, läuft ihr Bezugsanspruch jedoch anschließend rd. 13 Monate weiter, besteht auch für den kurzen Zeitraum am Beginn Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld.

